Was ist Mediation und was zeichnet sie aus?

Die Mediation (lateinisch: Vermittlung) ist nach dem Mediationsgesetz ein geregeltes Vermittlungsverfahren zwischen zwei oder mehr Beteiligten. 

 

Eine Mediation wird meist dann sinnvoll eingesetzt, wenn sich ein Konflikt schon verfestigt hat, und andere Maßnahmen (z. B.  Streitbeilegung durch die Beteiligten selbst, oder Konfliktcoaching) nicht mehr als Lösungsmöglichkeit in Betracht kommen. Wichtig ist in jedem Fall, dass alle Konfliktparteien immer noch eine faire Konfliktlösung erreichen wollen, und dementsprechend auch die Motivation zur Mitarbeit mitbringen.

 

Hauptmerkmale und Voraussetzungen einer Mediation

  • Zwei oder mehr Beteiligte an einer konfligierenden Angelegenheit
  • Mediatoren werden als allparteiliche dritte Instanz hinzugezogen.
  • Ziel einer Mediation ist, eine konstruktive Win/Win-Situation mit einer nachhaltigen Konfliktlösung herzustellen (es wird eine Einigung gesucht, bei der keiner das Gesicht verlieren soll).
  • Die Mediatoren sind prozessverantwortlich, sie unterstützen und begleiten das Verfahren.
  • Die Konfliktparteien sind und bleiben die Expert/inn/en für ihren Konflikt und dessen Lösung.
  • Wesentliche Grundprinzipien sind
    • der Einbezug aller Konfliktparteien,
    • Vertraulichkeit,
    • Ergebnisoffenheit,
    • die Selbstverantwortlichkeit und i. d. R.
    • die Freiwilligkeit der Mediand/inn/en

Weitere Informationen bzw. Klärung, ob eine Mediation oder ein anderes Verfahren für einen konfligierenden Fall zur Konfliktlösung sinnvoll ist, gerne in einem persönlichen Gespräch.